Die Kirchliche Unterweisung (KUW) ist seit 1993 der verbindliche Weg zur Konfirmation der Reformierte Kirchen Bern - Jura - Solothurn.
"Aufgabe der kirchlichen Unterweisung ist es, Kinder und Jugendliche in das Leben ihrer Gemeinde einzuführen und sie mit den wichtigen Inhalten des christlichen Glaubens bekannt zu machen. Die kirchliche Unterweisung geht von den Erfahrungen, Fragen und Nöten der Kinder und Jugendlichen aus und orientiert sich an der Bibel und deren Wirkungsgeschichte in Kirche und Welt." (aus Art. 56 der Kirchenordnung)
Informationen und Daten zu den KUW-Einheiten
Das Programm und die Unterrichtseinheiten der verschiedenen KUW-Stufen finden Sie unter den entsprechenden Links zu den jeweiligen Klassen.
Aufbau und Inhalt der KUW im Kirchenkreis Urtenen-Schönbühl
Im Kirchenkreis Urtenen-Schönbühl beginnt die KUW im 1. Schuljahr (Basisstufe 1 und EK2) und endet mit der Konfirmation im 9. Schuljahr.
Die Vorverlegung der Kirchlichen Unterweisung auf das 1. Schuljahr soll verstanden werden, als ein Angebot der Begleitung der Kinder durch einen nicht immer einfachen Alltag in Schule und Gesellschaft.
Wesentliche Bestandteile neben dem Unterricht in Doppelstunden sind Lager, Wochenende, Nachmittage und Wahlfachkurse.
In der Unterstufe erfahren die Kinder: Ich bin willkommen, so wie ich bin. Ich gehöre dazu.
Sie hören Geschichten von Jesus, lernen die Taufe und das Abendmahl kennen sowie das Unser Vater.
In der Mittelstufe lernen die Kinder Grundlagen unseres reformierten Glaubens kennen. Sie begegnen Spuren christlicher Vergangenheit in unserer Umgebung und entdecken die Bibel.
In der Oberstufe gehen die Jugendlichen gemeinsam mit den Unterweisenden wichtigen Glaubens- und Lebensfragen nach, suchen miteinander nach Lösungen und bereiten sich auf die Konfirmation vor.
Anmeldung zur KUW
Anlässlich eines Gesprächs mit den Eltern (von August bis Oktober) orientiert die Katechetin über die bevorstehende KUW-Zeit, den Start-Gottesdienst im 1. Schuljahr Ende Oktober und verteilen die Anmeldeunterlagen.
Kirchenzugehörigkeit und die Taufe sind nicht Voraussetzung für den Besuch des kirchlichen Unterrichts.
Eltern, deren Kinder eine private Schule besuchen oder den Wohnort wechseln sind gebeten, sich direkt bei der KUW-Koordinatorin zu melden.
Für weitere Fragen und Informationen zur Kirchlichen Unterweisung (KUW) stehe ich Ihnen zusammen mit den anderen Unterrichtspersonen gerne zur Verfügung.